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   BGH, 04.03.1996 - 4 StR 634/95   

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https://dejure.org/1996,5140
BGH, 04.03.1996 - 4 StR 634/95 (https://dejure.org/1996,5140)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1996 - 4 StR 634/95 (https://dejure.org/1996,5140)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1996 - 4 StR 634/95 (https://dejure.org/1996,5140)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92

    Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 4 StR 634/95
    Beide Betrugsfälle bilden hiernach eine natürliche Handlungseinheit; denn dafür genügt es, daß das gesamte Tätigwerden objektiv für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (st. Rspr.; BGH NStZ 1993, 234).
  • BGH, 08.07.1981 - 3 StR 457/80

    Warenterminkontrakt - Handel mit Optionen

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 4 StR 634/95
    Das Landgericht hat fehlerfrei festgestellt, daß die Angeklagten entgegen ihrer Pflicht zur Offenbarung (vgl. BGHSt 30, 177, 181/182) die Vermittler und damit auch die Anleger in Unkenntnis darüber ließen, daß keine Depotbank zur Durchführung der Zinsdifferenzgeschäfte gefunden war.
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93

    Fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Umfang der Sorgfaltspflichten

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 4 StR 634/95
    Allerdings reicht, wenn die Schädigung in einer Vermögensgefährdung besteht, hierzu grundsätzlich die Kenntnis von der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag auch der Täter darauf vertrauen und hoffen, daß aus der Gefährdung letztlich kein Schaden erwachse (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • LG Bielefeld, 20.09.1999 - 9 KLs K 2/95
    Auch der Mittäter als solcher wird für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH, wistra 96, 261; NJW 1999, 1979).

    Insoweit kommt es darauf an, ob der Mittäter auch an den einzelnen betrügerischen Taten beteiligt war bzw. ob Feststellungen getroffen werden können, die konkret zuzuordnende Tathandlungen des Angeklagten ergeben würden (BGH, wistra 96, 261).

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Besteht aber der Schaden - wie hier - in einer Vermögensgefährdung, so reicht zur Bejahung der subjektiven Tatseite bereits die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag der Täter auch darauf vertrauen, dass aus der Gefährdung letztendlich kein Schaden erwachsen wird (BGH wistra 1996, 261 f.; vgl. auch BGH wistra 1996, 184: Verlustrisiko in Wahrheit höher als von den Geschädigten angenommen).
  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

    Es kann offenbleiben, ob die vom Landgericht vorgenommene Bewertung der einzelnen Auftragserteilungen und Einzahlungen der Kunden als rechtlich jeweils selbständige Betrugshandlungen zutreffend ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 - vom 4. März 1996 - 4 StR 634/95 - Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 276/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

    Es kann offenbleiben, ob die vom Landgericht vorgenommene Bewertung der einzelnen Auftragserteilungen und Einzahlungen der Kunden als rechtlich jeweils selbständige Betrugshandlungen zutreffend ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 - vom 4. März 1996 - 4 StR 634/95 - Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 277/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

    Es kann offenbleiben, ob die vom Landgericht vorgenommene Bewertung der einzelnen Auftragserteilungen und Einzahlungen der Kunden als rechtlich jeweils selbständige Betrugshandlungen zutreffend ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 - vom 4. März 1996 - 4 StR 634/95 - Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 - jeweils m.w.N.).
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